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Sonderregelungen für Heilmittelbereich bis Ende Juni verlängert

Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben beschlossen, dass aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2020 für den Heilmittelbereich weiterhin Sonderregelungen gelten sollen. Für Physiotherapeuten, einschließlich Masseure und medizinische Bademeister, Ergotherapeuten, Podologen sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeuten sind dementsprechend u.a. die Fristen für den Behandlungsbeginn sowie bei Unterbrechung der Behandlung weiterhin ausgesetzt.
© iStock: Chainarong Prasertthai

Zudem können Behandlungen auch im Juni als Videotherapie stattfinden, sofern die Patienten damit einverstanden sind. In welchen Fällen telemedizinische Leistungen möglich sind, entscheiden die Therapeuten.

Die Sonderregelungen gelten sowohl für ärztliche als auch zahnärztliche Verordnungen. Welche Regelungen über den 30. Juni hinaus verlängert oder inhaltlich an die neue Situation angepasst werden müssen, werde zeitnah auf Grundlage der eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen und der hieraus resultierenden Pandemieentwicklung entschieden.

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