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Die Telematikinfrastruktur kommt

Elektronisches Gesundheitsberuferegister soll rechtzeitig starten
Die Telematikinfrastruktur (siehe Box) ist bei Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Krankenhäusern inzwischen fast vollständig umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2021 dürfen auch Physiotherapeuten an der Telematikinfrastruktur teilnehmen - wenn denn alles klappt und rechtzeitig umgesetzt wird. Wichtiger Schritt zur Umsetzung ist die Schaffung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters, damit elektronische Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA) für die Therapeuten ausgestellt werden können, die an der Telematikinfrastruktur teilnehmen wollen.
© iStock: ipopba

Wer einen elektronischen Therapiebericht als E-Mail verschickt, muss sicherstellen, dass der Inhalt des Therapieberichts nicht als Klartext gelesen werden kann, sondern verschlüsselt ist. Und gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der E-Mail-Empfänger, im Falle des Therapiebericht also der Arzt, auch wirklich der ist, für den er sich ausgibt.

Damit das funktioniert, müssen alle Teilnehmer an der Telematikinfrastruktur sich über einen elektronischen Heilberufs- und Berufeausweis (eHBA) eindeutig identifizieren. Ohne so eine Identifizierung über einen eHBA ist eine Teilnahme an der Telematikinfrastruktur nicht möglich.

eGBR für Ausweise zuständig

Während Ärzte und Apotheker durch ihre öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungen die Ausgabe von eHBA eigenverantwortlich organisieren können, muss diese Ausgabe von Heilberufsausweisen bei allen nicht approbierten Erbringern ärztlich verordneter Leistungen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen, anders geregelt werden.

Dazu hat sich die Gesundheitsministerkonferenz auf die Einrichtung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) in Nordrhein-Westfalen verständigt. Mit einem unter den Ländern bereits abgestimmten Staatsvertrag wird die rechtliche Grundlage zur Errichtung und zum Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle geschaffen.

Der Staatsvertrag sieht vor, dass alle für den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters anfallenden Kosten in Form von Gebühren von den antragstellenden Leistungserbringern getragen werden müssen. Damit die Länder weiterhin Einfluss auf das Gesundheitsberuferegister haben, sieht der Staatsvertrag einen Länderbeirat vor, in dem alle Länder vertreten sind und der zum Beispiel für die Festlegung des Wirtschaftsplans und für die Beratung der Gebührensätze zuständig ist.

Die Interessen der Leistungserbringer werden durch einen Fachbeirat vertreten, der durch Vorschläge der betroffenen Berufs- und Leistungserbringerverbände im Einvernehmen mit den Länderbeirat besetzt wird. Große Rechte und wichtige Aufgaben werden dem Fachbeirat durch den Staatsvertrag nicht gegeben.

Mit den Unterschriften der für die Ratifizierung nötigen Bundesländer ist nach Auskunft der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bis Ende des Jahres zu rechnen. Der Staatsvertrag wird mit dem Tag seiner Ratifizierung umgesetzt. Hierfür sind neben der Unterschrift Nordrhein-Westfalens die Unterschriften sieben weiterer Länder nötig.

Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen elektronisch sicher miteinander vernetzen. Damit sollen medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, einfacher verfügbar sein.

Die TI ist ein geschlossenes Netz, zudem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten. Um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, sorgt die Telematikinfrastruktur dafür, dass einerseits alle Kommunikationen sicher verschlüsselt sind, und andererseits die Kommunikation nur zwischen bekannten Kommunikationspartnern stattfindet.

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