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Kommentar

Nullrunden und produktive Selbstverwaltung

Null Prozent Honorarerhöhung haben die Kassen den Physiotherapieverbänden in den Verhandlungen angeboten und sich damit in zwei Verhandlungsterminen nicht bewegt. Die Logopäden haben inzwischen einen gültigen Versorgungsvertrag, der faktisch Nullrunden bis 2024 festlegt. Denn der mäßigen prozentualen Vergütungserhöhung steht eine nicht mehr exakt festgelegte Leistungsbeschreibung gegenüber. So darf jetzt jede Seite mit Fug und Recht behaupten der Minutenpreis für Logopädie würde bei 99 Cent oder bei 1,48 Euro liegen – und immer stimmt das.
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Doch nicht nur die faktische Nullrunde ist ärgerlich, mindestens genauso schlimm ist das Zustandekommen des Versorgungsvertrags der Logopäden. Einer der vier Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckverbände hatte das Schiedsverfahren angerufen, um unter anderem für höhere Vergütungen zu sorgen. Das hat nicht geklappt, weil drei der vier Verbände sich im Schiedsverfahren „den Antrag des GKV-Spitzenverband zu eigen“ gemacht haben. Das ist ein Novum: Verbände paktieren mit der GKV gegen die eigene Branche!

Auf jeden Fall wird klar, das unzureichende Verhandlungsergebnisse nicht immer nur dem GKV-Spitzenverband und den „bösen Krankenkassen“ angelastet werden können, sondern dass man sich auch einmal an die eigene Nase fassen muss. Denn den Erfolg von Verhandlungen macht man bekanntlich am Erreichen konkreter Verhandlungsziele fest. Und Misserfolg resultiert auch aus der Abwesenheit gemeinsamer Ziele.

Der G-BA in Berlin funktioniert aktuell wie ein gut geöltes Uhrwerk und beweist, dass die GKV Selbstverwaltung durchaus produktiv arbeiten kann. Die Sonderregelungen zur COVID-Pandemie sind bis Ende September 2021 verlängert worden, inklusive telefonischer Verordnungen, Videotherapie etc. Jetzt arbeitet der GKV-Spitzenverband vermutlich ebenfalls an einer Verlängerung seiner Sonderregelungen und damit dürfte auch die (immer noch skandalöse niedrige) „Hygienepauschale bis Ende September weiterlaufen. Es muss also vermutlich niemand Verordnungen zu Ende März abrechnen, um die Pauschale berechnen zu können.

Die Liste der Indikationen für den langfristigen Heilmittelbedarf ist um sieben Diagnosen verlängert worden und die Ergotherapeuten können sich über das Aufstocken der Höchstmenge je Verordnung von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS2 und PS3 freuen. Damit will der G-BA eine kontinuierliche Heilmittel-Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten mit nur einem Arztkontakt im Quartal gewährleisten.

Wer als Logopädin wissen will, welche Konsequenzen der neue Versorgungsvertrag auf die Abrechnung hat, ist herzlich eingeladen zur (kostenlosen) Starke Software Sprechstunde am kommenden Mittwoch um 17:00 Uhr. Dort erläutere ich die praktische Umsetzung der Abrechnung nach den (gar nicht so) neuen Regeln des neuen Versorgungsvertrags. Mit dabei sind die Kollegen aus Produktmanagement und Support – und vielleicht kommt sogar ein Mitglied aus dem Verhandler-Team eines Logoverbandes dazu. Dann können wir die Details bei der Abrechnung gut gemeinsam klären.

Bis dahin wünsche ich Ihnen einen sonnigen Start in den morgen offiziell beginnenden Frühling

Ihr

Ralf Buchner

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