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Verschieben oder nicht…

Kommentar zur Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie
Das Gerücht über eine mögliche Verschiebung der gesetzlichen Fristen, zu denen die neuen bundeseinheitlichen Rahmenverträge und die neuen GKV-Preislisten abschließend verhandelt sein müssen, kursiert schon länger durch die Heilmittelverbands- und GKV-Szene. Und der Einfachheit halber wird dann auch immer das Startdatum der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie mit in die Überlegungen eingeschlossen.

In dieser Woche kam dann die Bestätigung der Verschiebung für Verträge, Preislisten und HeilM-RL um ein Quartal vom 1.10.2020 auf den 1.1.2021. Und zwar aus unterschiedlichen Quellen: Der dbl war am schnellsten mit der Meldung, der SHV hat bald nachgezogen, aber auch von Seiten der Krankenkassen klare Bestätigung. Sogar das Gesetzgebungsverfahren, in deren Schatten die Fristenverschiebungen erfolgen soll, ist schon bekannt: Das Hebammengesetz am 23.9. soll als Rahmen für die Veränderung genutzt werden.

Wie man aus gut unterrichteten Kreisen hört findet der G-BA es gar nicht lustig, hier vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Denn inhaltlich steht der entbürokratisierte Heilmittel-Katalog seit rund zwei Jahren. Wann bitte sehr sollen Patienten, Therapeuten und Ärzte denn nun endlich davon profitieren? Man werde, so der G-BA, „zeitnah über eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen HeilM-RL auf den 1. Januar 2021 beraten.“ Das hört sich noch nach einem ergebnisoffenen Ende an.

Die Meldungen der Heilmittelverbände sind inzwischen entweder wieder verschwunden oder um den Konjunktiv erweitert worden. Es scheint also so zu sein, dass eine Verschiebung des Startdatums der Verträge und der Neufassung der HeilM-RL ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Vermutlich wird hinter den Kulissen heftig diskutiert und in der nächsten Woche wissen wir mehr.

Fassen wir mal die aktuellen Rahmenbedingungen für eine Verschiebung des Startdatums zusammen: Die bundeseinheitlichen Rahmenverträge zwischen GKV und Heilmittelverbänden sind nicht fertig. Die Preisverhandlungen dazu haben viel zu spät begonnen, bergen erhebliche Diskussionspotential und sind nicht fertig. Die Schiedsstelle für den Heilmittelbereich hat sich bis heute noch nicht konstituiert, die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie wird im G-BA erst am 17.09.2020 final an das TSVG angepasst. Das neue zahnärztliche Verordnungsformular ist erst gestern veröffentlicht worden und einige Arztsoftware-Anbieter sollen die Zertifizierung der Heilmittelverordnungsschnittstelle wohl wirklich nicht bis zum 1. Oktober schaffen. Das sind eine Menge Baustellen, da spricht einiges für ein Verschiebung.

Andererseits bedeutet eine Verschiebung vermutlich, dass die Dringlichkeit der Fertigstellung und Einigung wieder abnimmt. Da bin ich mal gespannt, wie Spahn sich entscheidet.

Für alle, die es interessiert, hier ein Ausblick auf das neue zahnärztliche Heilmittelverordnungsformular. Und wir haben mal ganz faktenbasiert durchgerechnet, wie hoch der Preisanstieg sein müsste, wenn man Rahmenverträge und Corona-Sonderregelungen ernst nimmt. Das ist ziemlich viel.

Am Mittwoch, den 02.09. gibt es ab 18:00 Uhr wieder unseren aus der Corona-Lockdown-Zeit bekannten up_Nachrichten Webcast – zu diesen Themen mit Interviewpartnern und der anschließenden Möglichkeit, mit unseren Autoren Fragen zu klären und zu diskutieren. Am besten gleich anmelden unter www.up-aktuell.de. Wir sehen uns dann.

Zum Schluss: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, die HeilM-RL und alle damit verbundenen Erleichterungen kommen, wenn nicht am 01.10.2020 dann zum Jahresbeginn 2021.

Und darauf freut sich zusammen mit Ihnen Ihr

Ralf Buchner

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