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Kommentar

Heilmittelerbringer werden für digitale Leistungen bezahlt

Gestern, am Donnerstag, den 6. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) verabschiedet. Der Inhalt ist für alle Heilmittelberufe durchaus interessant. Denn in Zukunft sollen Leistungen, die Heilmittelerbringer mittels digitaler Anwendungen erbringen, vergütet werden.
© Logopädie Ute Wagner

Dazu sollen die Heilmittelerbringer mit den Kassen entsprechende Vergütungsvereinbarungen schließen. Zusätzlich soll in den Rahmenverträgen mit den Kassen geregelt werden, welche Leistungen zukünftig telemedizinisch erbracht werden können und welche technischen Voraussetzungen dazu erforderlich sind. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, und dann sollen die Regeln zur telemedizinischen Versorgung schon bis zum 31. Dezember 2021 in den Rahmenverträgen verankert werden.

Das ist wieder mal ambitioniert und nach allen Erfahrungen, die wir in den vergangenen 18 Monaten gemacht haben, besteht schon jetzt die Gefahr, dass dieser Termin gerissen wird. Denn schließlich haben GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbände ein straffes Programm zu absolvieren: Die Kostenerstattung der Physiotherapeuten für die freiwillige Teilnahme an der Telematikinfrastruktur muss noch verhandelt werden. Zudem steht das Thema Blankoverordnung an.

Bei den Physio- und Ergotherapeuten kennen wir noch nicht einmal die schon durch die Schiedsstelle entschiedenen Teile der Rahmenverträge. Und die Schiedsstelle hat den Physio- und Ergotherapie-Verbänden aufgegeben, sich doch bitte endlich mit der GKV darüber einig zu werden, was denn nun bitte eine angemessene Vergütung ist – mit dem Hinweis, dass bei dieser Frage weder das WAT-Gutachten der Verbände noch das IGES-Gutachten der Kassen sinnvolle Antworten liefern. Das dürfte also mal ein spannendes Jahr werden, mit vielen Entscheidungen.

Mit der Veröffentlichung – zumindest der unstrittigen Teile – der Rahmenverträge haben wir uns auch vor ein paar Tagen im Webcast befasst und sind der Frage nachgegangen, ob denn nun eigentlich die neuen oder die alten Verträge gelten. Die Antwort(en) können Sie hier nachlesen oder sich im up_Nachrichten Webcast anschauen. Wenn Sie sich für das Thema telemedizinische Leistungen interessieren, empfehle ich allen, die sie nicht ohnehin bereits kennen, die Rubrik „Videotherapie im Scheinwerferlicht“ aus unserer berufsspezifischen Fachbeilage up_therapiemanagement. Hier berichten Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten von ihren Erfahrungen.

Herzliche Grüße,

Ihr

Ralf Buchner

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