Die Möglichkeit der telefonischen Ausstellung von Krankschreibungen wurde bis zum 30. Juni 2021 ausgeweitet. Bis zum 30. September gilt die Regelung, dass Heilmittelverordnungen auch dann noch gültig bleiben, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Auch Folgeverordnungen für Heilmittel dürfen bis Ende September nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Ebenso um weitere sechs Monate wurde die Möglichkeit der Videobehandlung verlängert.
Der Beschluss tritt zum 1. April 2021 in Kraft.
Die Mitteilung des G-BA finden Sie hier.
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