Ergotherapie: Höchstmenge bei zwei Diagnosegruppen heraufgesetzt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der Ergotherapie die Höchstmenge je Verordnung für die folgenden zwei Diagnosegruppen von zehn auf 20 Einheiten heraufgesetzt: Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (PS2) und Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen; Affektive Störungen (PS3).