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Ergotherapie: Höchstmenge bei zwei Diagnosegruppen heraufgesetzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der Ergotherapie die Höchstmenge je Verordnung für die folgenden zwei Diagnosegruppen von zehn auf 20 Einheiten heraufgesetzt: Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (PS2) und Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen; Affektive Störungen (PS3).
© iStock: Saklakova

Laut G-BA ist dadurch nun eine „kontinuierliche Heilmittel-Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten mit nur einem Arztkontakt im Quartal“ gewährleistet. So wird sichergestellt, dass die Therapie nicht unterbrochen wird. Mit dieser Änderung löst der G-BA ein Problem, „das sich nach der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie ergeben hatte“.

Die Richtlinienänderung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Die Mitteilung des G-BA finden Sie hier.

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