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Kommentar

Physiotherapeuten im Blindflug und GKV-Weckruf

Der aktuelle Schiedsspruch Physiotherapie vom 8. März 2021 legt fest, dass der neue bundeseinheitliche Rahmenvertrag Physiotherapie seit dem 1. April 2021 in Kraft getreten ist. Doch bislang ist außer den neuen Honoraren nicht viel veröffentlicht worden. Wir haben heute den 16. April 2021, und immer noch müssen Physiotherapeuten im Blindflug arbeiten und wissen nicht, wie genau die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung definiert sind.
© iStock: anyaberkut

Der IFK hat diese Woche in einer Mitteilung beklagt, dass der GKV-Spitzenverband nur die neuen Preise, nicht aber „die bereits konsentierten Teile des neuen Bundesrahmenvertrags“ veröffentlicht habe. „Damit“, so der IFK, „kommen aus Sicht der Verbände die vielfältigen Vereinfachungen, Klarstellungen und Verbesserungen in den Praxen nicht zum Tragen…“ Bleibt die Frage, warum die Physioverbände die „vielfältigen Vereinfachungen“ nicht schon lange veröffentlicht haben und immer noch auf den GKV-Spitzenverband warten. Die Logopädieverbände waren da deutlich schneller.

Der Schiedsspruch selbst ist eigentlich geheim. Er glänzt inhaltlich durch fundierte Unkenntnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen und der aktuellen Rechtslage. Das muss man sich mal vorstellen: Da maßt sich die Schiedsstelle tatsächlich an, einen sogenannten „Unternehmerlohn“ anhand des TVÖD zu „kalkulieren“. Dabei weiß die Schiedsstelle auch, wie hoch die notwendigen Investitionen für eine Praxis (40.000 Euro) sind und wie hoch diese Investition zu verzinsen ist (5,5%).

Viel schlimmer noch ist die Abwesenheit von Therapie im Schiedsspruch: Es geht immer um die Vergütung einer leider nicht konkret benannten Therapie. Denn die Leistungsbeschreibung bleibt bei der Behandlungsdauer im „von – bis“-Modus, Vor- und Nachbereitung fristen zeitlich unbeachtet ihr Dasein und immer noch wird das Hohelied der Zertifikatspositionen gesungen. Tatsächlich steht also den von der GKV gezahlten Preisen keine genau spezifizierte Leistung gegenüber. Das TSVG hatte das deutlich anders vorgegeben. Kein Wunder, dass die Verbände klagen wollen. Hoffentlich geht es dann auch endlich mal um die Form und Dauer der Therapie, die Patienten benötigen und die Therapeuten als sinnvoll erachten.

In Berlin gab es diese Woche allerlei Anhörungen zu diversen Gesetzen. Es ging um Digitalisierung (nichts Neues zu diesem Thema, außer das die Digitalisierung kommt), um die Verlängerung der Modellklausel zur Evaluierung der Akademisierung der Heilmittelberufe (Verlängerung kommt, fragt sich nur für wie lange) und um überraschende Vorschläge des GKV-Spitzenverbands zur Ausgestaltung zukünftiger Verhandlung mit den Heilmittelerbringern.

In Zukunft, so der GKV-Vorschlag, sollen Heilmittelverbände einer Berufsgruppe sich vor einer Verhandlung auf einen gemeinsamen Verhandler einigen, der dann allein mit der GKV verhandelt. Für einen kurzen Moment halte ich inne, denke mir, dass die aktuellen Verhandlungen durch einen gemeinsamen Verhandler auch nicht schlimmer hätten enden können. Aber man muss da realistisch bleiben, bei den Logopäden hätten bei einem solchen Szenario vermutlich gar keine Verhandlungen stattgefunden, weil man sich nicht auf einen gemeinsamen Verhandler hätte einigen können. Der GKV-Spitzenverband will deswegen vom Gesetzgeber auch eine weitere Regelung ins SGB V aufgenommen wissen, der festlegt, dass das Schiedsverfahren nur gemeinsam aufgerufen werden darf. Das wäre das Ende für abweichende Meinungen.

Der GKV-Spitzenverband zeigt hier die wunden Stellen der Heilmittelbranche auf: Uneinigkeit bei den Zielen, fehlende gemeinsame Strategie, keine Abstimmung mit den Mitgliedern, keine branchenöffentliche Debatte über gemeinsame Perspektive, schlechter Organisationsgrad der Therapeuten, fehlende Transparenz und im Ergebnis ein Exodus von exzellenten Fachkräften aus den Heilmittelberufen. Das alles geht die GKV zwar nichts an, aber mit diesen Vorschlägen wird noch einmal mehr unterstrichen, dass es Zeit wird, neue Strukturen für die ganze Branche zu finden, die die Verantwortung klar und deutlich benennt und endlich die Weichen für die Zukunft stellt.

Im Stellungnahmeverfahren zur Verlängerung der Modellklausel blitzte das Alte gegen das Neue schon mal ein wenig durch. Der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) macht in seiner Stellungnahme sehr deutlich, dass die Verlängerung der Modellklausel ein Armutszeugnis für die Politik der Bundesregierung ist. So deutlich wünscht man sich das als Praxisinhaber.

Dagegen sehen die Stellungnahmen des sogenannten „Spitzenverband der Heilmittelverbände“ (SHV) wie ein Witz aus: „Die Gründe für die Verzögerung“ der Novellierung der Berufsgesetze seien „nachvollziehbar“, so der SHV in seiner Stellungnahme. Naja, der SHV besteht inzwischen sowieso nur noch aus drei Physio- und einem Ergo-Verband. Da ist also Platz für Neues. Und seien es die organisierten Hochschullehrer.

Das war doch jetzt mal eine umfangreiche Wochenrückschau. Ich bin wirklich gespannt, wann die neuen Physiotherapieverträge veröffentlich werden.

Herzliche Grüße,

Ihr

Ralf Buchner

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