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Langfristiger Heilmittelbedarf: Diagnoseliste um sieben Krankheitsbilder erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (18. März 2021) bekannt gegeben, dass die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf um sieben Krankheitsbilder erweitert wurde. Somit können Ärzte zukünftig auch für diese Diagnosen eine Verordnung wiederholt gleich für zwölf Wochen ausstellen.
Arzt schreibt etwas auf einem Clipboard mit Kugelschreiber
© iStock: megaflopp

Folgende Krankheitsbilder sind neu in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet: Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems), Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion), blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica), Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes), Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta), angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten sowie schwere Verbrennungen oder Verätzungen.

Die Änderung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Die Mitteilung des G-BA finden Sie hier.

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