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Videotherapie abrechnen: Gewusst wie

Voll vergütet bei richtiger Dokumentation
Die Abrechnung von Videotherapien ist kein Hexenwerk, denn an dem Vorgang an sich ändert sich nichts. Auch die Höhe der Vergütung ist identisch. Es gibt lediglich ein paar Formalitäten, die Sie einhalten müssen. Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
© NicoElNino

Gesetzlich Versicherte

1. Vermerk auf der Verordnung

Sie müssen auf der Rückseite der Verordnung die Therapie als Videobehandlung mit einem „V“ oder „Video“ kennzeichnen.

2. Bestätigung der Patienten über erbrachte Leistungen

Diese muss laut GKV erfolgen, ist aber nur auf Nachfrage vorzulegen. Formvorgaben dazu gibt es jedoch nicht. Wir empfehlen, sich die erbrachten Leistungen per E-Mail von den Patienten bestätigen zu lassen. Der Wortlaut kann heißen: „Ich [Name des Patienten] bestätige die Behandlung per Videotherapie am [Datum und Uhrzeit] durch die Praxis [Name der Praxis und des Therapeuten]. Legen Sie die E-Mails digital in einem Ordner ab, für den Fall, dass Nachfragen kommen.

Machen Sie zudem auf der Verordnung im Feld „Unterschrift Patienten“ einen entsprechenden Vermerk – etwa „via E-Mail am [Datum und Uhrzeit]“.

Alternativ bietet sich auch eine Bestätigung per SMS an. Bei Patienten, die über kein Smartphone oder keine E-Mail verfügen, ist auch eine handschriftliche Quittierung denkbar, die der Patient rein reicht oder per Post schickt.

Hinweis: Seit dem 3. April 2020 kann auch Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining per Videotherapie fortgeführt werden. Diese Übergangsregelung ist für die Zeit der COVID-19-Pandemie befristet (up berichtete). Auch für diese Leistung kann der vertraglich vereinbarte Vergütungssatz abgerechnet werden. Es gelten die gleichen Vorgaben zur Dokumentation – Vermerk auf der Verordnung und Bestätigung durch den Patienten.

Privat Versicherte

Laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) können Videotherapien auch bei Privatversicherten abgerechnet werden. Voraussetzung: Die Heilmittel müssen ärztlich verordnet, medizinisch notwendig und einer telemedizinischen Anwendung zugänglich sein. Zudem muss der Therapeut in Echtzeit permanent mit dem Patienten per Videostream verbunden sein und die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die vertrags- und haftungsrechtlichen Vorgaben müssen erfüllt sein.

Möglich wäre laut PKV bei der Physiotherapie etwa die klassische krankengymnastische Behandlung, auch bei der Ergotherapie und Logopädie (mit Ausnahme der Schlucktherapie) komme eine Videobehandlung in Frage. Da für Privatpatienten keine Rahmenbedingungen gelten, bestehen auch keine speziellen Vorgaben zur Dokumentation der erbrachten Videotherapie.

„Starke Praxis“ – Tipps für die Abrechnung von Physio-Leistungen

Bei der Ergotherapie können alle Leistungen per Videotherapie erbracht werden, bei der Logopädie mit Ausnahme der Schlucktherapie ebenfalls. Anders sieht es bei der Physiotherapie aus, bei der nur drei Positionen videotherapeutisch abgerechnet werden können – je nach Leistung muss ein „V“ vermerkt werden oder nicht.

Unser Tipp für all jene, die physiotherapeutische Leistungen per Videotherapie abrechnen möchten und die mit dem Praxisverwaltungssystem „Starke Praxis“ arbeiten: Hinterlegen Sie für die Zeit der Sonderregelung zur Teletherapie für alle drei Positionen (X0301, X0501 und X0702) standardmäßig das „V“ im System. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Rufen Sie den Reiter „Kartei, Tarif“ auf
  • Wählen Sie „RVO Kassen“ aus
  • Öffnen Sie den neusten Tarif
  • Wählen Sie die gewünschte Position aus, beispielsweise 0501 und klicken Sie auf bearbeiten
  • Fügen Sie im Feld Beschreibung ein „V“ vor dem eigentlichen Text ein. Dieses erscheint dann automatisch bei allen entsprechenden Heilmittelverordnung

Mehr praktische Tipps zum Thema Abrechnung finden Sie in unserem kostenfreien Webinar „Teletherapie erfolgreich mit der GKV abrechnen“.

Außerdem gehören diese Artikel zum Themenschwerpunkt Videotherapie:

Willkommen zur virtuellen Therapie! Videobehandlungen in Zeiten von Corona – und darüber hinaus?

Therapie am Bildschirm: Unter welchen Voraussetzungen Videotherapie möglich ist

Einfach machen! Tipps für ein optimales Therapiesetting

Finger weg von Skype und Co.: Datenschutzaspekte in der Videotherapie

„Kommunikation ist der wichtigste Faktor im Setting Videotherapie“: Ein Erfahrungsbericht von Jan Hollnecker, Geschäftsführer der Theraphysia GmbH

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