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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Bayern: Neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte – das Wichtigste zusammengefasst

Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte wurde im Mai 2020 an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angepasst und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Auf dem 61. Bayerischen Zahnärztetag in München fasste der Rechtsanwalt Nikolai Schediwy, Leiter des Geschäftsbereichs Qualität der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB), die wesentlichen Aspekte zusammen.
© KZV Bayern

Verordnet werden können Physiotherapie sowie Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, sofern diese der Behandlung krankheitsbedingter struktureller und/oder funktioneller Schädigungen des Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Bereichs dienen. Eine Verordnung ist nur dann angezeigt, wenn zahnärztliche Maßnahmen die Störung nicht beseitigen. Es können mehrere Verordnungen im Rahmen eines Verordnungsfalls getätigt werden und ein neuer Verordnungsfall tritt nur dann ein, wenn seit der letzten Verordnung mindestens sechs Monate vergangen sind. Zudem weist Schediwy darauf hin, dass Heilmittelerbringer die Pflicht haben, die Verordnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und ggf. Kontakt zum Zahnarzt aufzunehmen.

Quelle: KZV Bayern, Bayerisches Zahnärzteblatt, Ausgabe 12/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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