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Corona-Sonderregelungen für den Heilmittelbereich verlängert

Krankenkassenverbände und GKV-Spitzenverband haben die bisher geltenden Sonderregelungen für Heilmittelerbringer aufgrund der Corona-Pandemie über den 1. Januar 2021 hinaus zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert.
© ilkercelik

Es geht vor allem um Regelungen zum Entlassmanagement, die Videotherapie, nicht richtlinienkonforme Verordnungen, Beginn- und Unterbrechungsfristen und vieles mehr. Eine Entscheidung, ob auch die Hygienepauschale verlängert wird, steht noch aus.

Hier finden Sie die detaillierte Zusammenfassung der „Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021 Stand 14.12.2020„.

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Ingrid Carell
03.12.2021 21:36

Liebes Buchner-Team, haben Sie sich im Jahr vertan oder verpeilt… Weiterlesen »

Yvonne Millar
06.12.2021 10:37
Antworten an  Ingrid Carell

Liebe Frau Carell, diese Meldung stammt aus dem Jahr 2020.… Weiterlesen »

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