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Steuerfreier Corona-Bonus bis Juni 2021

Korrektur, 17.12.2020:  Laut eines aktuellen Entwurfs der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 können Praxisinhaber ihren Mitarbeitern eine Sonderzahlung aufgrund der Corona-Krise bis Ende Juni 2021 zukommen lassen. Der Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro ist nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass dieser Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird und bis spätestens Ende Juni 2021 auf dem Konto des Arbeitnehmers ist.

In einer früheren Version der up-Meldung vom 14. Dezember 2020 war der 31. Dezember 2020 als Stichtag für die Auszahlung angegeben. Aus dem Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 geht nun jedoch hervor, dass die Auszahlung auf Ende Juni 2021 ausgeweitet wird. Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass der Bonus im ersten Halbjahr 2021 noch einmal in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei bezahlt werden kann, nur der Zeitraum wird gestreckt, heißt es seitens des Bundestags.

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2 Kommentare
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Frau Stefanie Herbst
15.12.2020 17:35

Hier hat es eine Änderung gegeben. Der Bonus muss bis… Weiterlesen »

Kea Blum
17.12.2020 12:05
Antworten an  Frau Stefanie Herbst

Liebe Frau Herbst, vielen Dank, dass Sie uns über die… Weiterlesen »

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