Steuerfreier Corona-Bonus bis Juni 2021
Korrektur, 17.12.2020: Laut eines aktuellen Entwurfs der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 können Praxisinhaber ihren Mitarbeitern eine Sonderzahlung aufgrund der Corona-Krise bis Ende Juni 2021 zukommen lassen. Der Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro ist nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass dieser Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird und bis spätestens Ende Juni 2021 auf dem Konto des Arbeitnehmers ist.
Hier hat es eine Änderung gegeben. Der Bonus muss bis… Weiterlesen »
Liebe Frau Herbst, vielen Dank, dass Sie uns über die… Weiterlesen »