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Corona-Sonderregelungen für verordnete Leistungen bis Ende März verlängert

Aufgrund des anhaltenden dynamischen Infektionsgeschehens werden die geltenden Corona-Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen erneut verlängert – und zwar bis zum 31. März 2021. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute (21. Januar 2021) bekannt gegeben.
© iStock: BrianAJackson

Die Sonderregelungen umfassen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung, das Ausstellen von Verordnungen nach telefonischer Anamnese, die verlängerten Vorlagefristen für Verordnungen von drei auf zehn Tage sowie unterschiedliche Regelungen zu Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben – etwa, dass Heilmittel-Verordnungen auch dann gültig bleiben, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des G-BA.

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