G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis Ende 2021
Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante und der noch zu niedrigen Impfquote der Bevölkerung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (16. September) eine Verlängerung der Sonderregeln bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Die Sonderregeln betreffen die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, ärztlich verordnete Leistungen sowie die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Die Beschlüsse treten zum 1. Oktober in Kraft.