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G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis Ende 2021

Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante und der noch zu niedrigen Impfquote der Bevölkerung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (16. September) eine Verlängerung der Sonderregeln bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Die Sonderregeln betreffen die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, ärztlich verordnete Leistungen sowie die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Die Beschlüsse treten zum 1. Oktober in Kraft.
© iStock: sturti

Ärzte dürfen demnach auch im vierten Quartal Heilmittel nach telefonischer Anamnese verordnen – vorausgesetzt, der Arzt hat den Patienten bereits aufgrund derselben Erkrankung untersucht und eine erste Verordnung ausgestellt. Zudem können Heilmittelbehandlungen per Videotherapie stattfinden, wenn der Therapeut dies für möglich hält und der Patient damit einverstanden ist. Verordnungen bleiben weiterhin gültig, auch wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen gekommen ist.

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