Sonderregelungen für Heilmittelbereich bis 30. September 2021 verlängert
Die für den Heilmittelbereich beschlossenen Ausnahmeregelungen, die die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband 2020 aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen haben, wurden nun bis zum 30. September 2021 verlängert. Heilmittelerbringer können weiterhin die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen, auch die Videotherapie ist weiter möglich. Bestehen bleiben zudem die Fristen für den Behandlungsbeginn und die Unterbrechungsfrist für Behandlungen.