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Harter Lockdown: Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich

Da die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht ausreichen und die Infektionszahlen weiter steigen, haben Bund und Länder gestern (13. Dezember 2020) weitere Beschlüsse gefasst. Das öffentliche Leben wird ab dem 16. Dezember weiter heruntergefahren, medizinisch notwendige Behandlungen wie Ergo- und Physiotherapie, Logopädie und Podologie können aber weiterhin erbracht werden.

Für Praxisinhaber ist zudem wichtig zu wissen, dass auch an Schulen und Kindertagesstätten die Kontakte zwischen dem 16. Dezember 2020 und 10. Januar 2021 deutlich eingeschränkt werden sollen. Kinder sollen, wann immer möglich, zu Hause betreut werden, heißt es vonseiten der Bundesregierung. Eine Notfallbetreuung werde jedoch sichergestellt. Da jedes Bundesland die genaue Ausgestaltung unterschiedlich handhabt, informieren Sie sich entsprechend. Für Eltern, die die Betreuung übernehmen müssen, werden seitens der Regierung Möglichkeiten des bezahlten Urlaubs geschaffen. Für betroffene Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe steht die Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten umfasst.

Den Beschluss können Sie hier in voller Länge einsehen.

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