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Bundesbeihilfe: Pauschale für Hygiene-Mehraufwand

Wie die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligt sich nun auch die Bundesbeihilfe  an den Mehrkosten, die durch die aufwändigen Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie in den Heilmittelpraxen entstehen - befristet bis zum 30. September 2020.

Während die Krankenkassen jedoch nur 1,50 Euro pro Verordnung übernehmen, erstattet die Beihilfe Bund 1,50 Euro pro Anwendung. Erhält ein Beihilfe-Patient bei einem Termin mehrere Anwendungen, sollte es also möglich sein, die Hygienepauschale für jede der Anwendungen einzeln abzurechnen.

Hinweis: Alle Praxisinhaber, die dies nicht ohnehin bereits getan haben, sollten die laufenden Verträge spätestens jetzt um eine Hygienepauschale ergänzen. Dabei muss es nicht bei den 1,50 Euro bleiben, die die Beihilfe erstattet. Praxisinhaber sind frei, die Höhe der Hygienepauschale selbst festzulegen. Informieren Sie Ihre Beihilfe-Patienten darüber, dass die Beihilfe einen Teil dieser Kosten erstattet.

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Agnes Habenicht
26.03.2021 10:36

Wo finde ich die Rechtsgrundlage dafür?

Ulrike Stanitzke
26.03.2021 12:23
Antworten an  Agnes Habenicht

Hallo Frau Habenicht, die Quelle dieser Meldung finden Sie in… Weiterlesen »

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