Während die Krankenkassen jedoch nur 1,50 Euro pro Verordnung übernehmen, erstattet die Beihilfe Bund 1,50 Euro pro Anwendung. Erhält ein Beihilfe-Patient bei einem Termin mehrere Anwendungen, sollte es also möglich sein, die Hygienepauschale für jede der Anwendungen einzeln abzurechnen.
Hinweis: Alle Praxisinhaber, die dies nicht ohnehin bereits getan haben, sollten die laufenden Verträge spätestens jetzt um eine Hygienepauschale ergänzen. Dabei muss es nicht bei den 1,50 Euro bleiben, die die Beihilfe erstattet. Praxisinhaber sind frei, die Höhe der Hygienepauschale selbst festzulegen. Informieren Sie Ihre Beihilfe-Patienten darüber, dass die Beihilfe einen Teil dieser Kosten erstattet.
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Wo finde ich die Rechtsgrundlage dafür?
Hallo Frau Habenicht, die Quelle dieser Meldung finden Sie in… Weiterlesen »