up|unternehmen praxis

Privatpatienten: Hygienepauschale und Videotherapie bis Ende 2020 verlängert

Die zunächst befristet bis September geltende Corona-Hygienepauschale wurde nun auch für Privatpatienten bis zum Jahresende verlängert. Darauf haben sich die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Bundeszahnärztekammer und die Beihilfekostenträger aufgrund der gegenwärtig wieder steigenden Corona-Infektionszahlen kürzlich geeinigt.
© bob_bosewell

Somit erhalten Heilmittelerbringer weiterhin die Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der Patienten werden außerdem bis zum Jahresende   Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“, heißt es in einer PKV-Mitteilung.

Außerdem interessant:

GKV stärkt Verhandlungsposition durch Abbau von VO-Bürokratie

„Ich bin für eine patientenorientierte Mischung aus digitalen Angeboten und Vor-Ort Therapie“

 

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x