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Auch DGUV verlängert Hygienepauschale bis zum 30. September

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verlängert die Hygienepauschale von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung bis zum 30. September 2021. Das meldete kürzlich der VPT Bayern. So können Praxisinhaber also auch weiterhin den pauschalen Ausgleich für den coronabedingten Hygiene-Mehraufwand abrechnen.
© SusanneSchulz

Ärzte können zudem weiterhin Verordnungen auf telefonische Anforderung der Versicherten hin ausstellen. Sie müssen nur nachvollziehbar und plausibel sein. Diese Regelungen gelten auch für Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

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