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Hygienepauschale der PKV bis 30. September befristet

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beteiligt sich an den Mehrkosten, die durch die aufwändigen Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie in den Heilmittelpraxen entstehen. In aller Regel erstatten sie eine Hygienepauschale von bis zu 1,50 pro Behandlungstermin. Diese Regelung ist bis zum 30. September 2020 befristet.

Bei Patienten, die im so genannten Basis- bzw. Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf 1,50 Euro pro Verordnung begrenzt, heißt es in einer Mitteilung des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV). Grundsätzlich steht es aber allen Praxen frei, ihren Mehraufwand für Hygienemaßnahmen selbst zu kalkulieren und so an die Patienten weiterzugeben.

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