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Auch Bundesbeihilfe zahlt Hygienepauschale bis Ende 2020

Nachdem die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Corona-bedingte Hygienepauschale bis zum Ende des Jahres verlängert haben, wird auch die Bundesbeihilfe die Aufwendungen für Hygienemaßnahmen erstatten. Das meldete der Landesverband Bayern des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK).
© iStock: huettenhoelscher

Die Hygienepauschale wird in Höhe von 1,50 Euro je Anwendung bei der Behandlung von Bundesbediensteten bis zum 31. Dezember 2020 als beihilfefähig anerkannt. Während die gesetzlichen Krankenkassen nur 1,50 Euro pro Verordnung, unabhängig von der Verordnungsmenge, erstatten, kann die Pauschale über die (Bundes-) Beihilfe für jede Therapieeinheit abgerechnet werden.

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