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Corona-Regeln für Kurzarbeit bis Ende des Jahres verlängert

Die Bundesregierung hat die aktuellen Kurzarbeiterregeln für Unternehmen in der Krise bis zum Jahresende verlängert. Das Kabinett stimmte am Mittwoch (15. September) einer entsprechenden Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu. Die vereinfachten Zugangsregelungen wären Ende September ausgelaufen.
© iStock: PicLeidenschaft


Damit gilt weiterhin, dass nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit der Betrieb Kurzarbeit anmelden kann. Zudem erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern weiterhin die Sozialbeiträge bei Kurzarbeit in voller Höhe. Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Das Geld steigt stetig mit der Bezugsdauer – auf maximal 87 Prozent mit Kind. Die Mehrausgaben werden auf rund 1,2 Milliarden Euro beziffert.

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