Prüfungen durch das Finanzamt:
- Schriftlich angekündigt werden Außenprüfungen. Das sind:
- generelle Betriebsprüfungen, die alle Steuerarten betreffen können sowie
- Sonderprüfungen wie Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Ohne Vorankündigung kann das Finanzamt Nachschauen durchführen:
- Lohnsteuer-Nachschau
- Umsatzsteuer-Nachschau
- Kassen-Nachschau
- Bei schweren, vorsätzlichen Verstößen wird die Steuerfahndung eingeschaltet.
Am häufigsten finden Außenprüfungen statt. Dabei werden entweder alle Steuern überprüft oder eben nur die für die Prüfung relevanten wie die Lohnsteuer. In der Regel wird ein Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren herangezogen. Bei der Nachschau hingegen geht es eher um den aktuellen Stand. So guckt der Prüfer beispielsweise, ob die Barkasse stimmig ist.
Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung:
- Sozialversicherungsprüfung
- Unfallversicherungsprüfung
Beide werden vorab schriftlich angekündigt und finden mindestens alle vier Jahre statt. Das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben.
Hinweis: Seit 2007 ist die Deutsche Rentenversicherung auch dafür zuständig, Abgaben zu prüfen, die die Künstlersozialkasse (KSK) betreffen. Haben Sie für Ihre Website oder Praxisflyer einen freien Grafiker oder ein Redaktionsbüro beauftragt, kann es sein, dass Sie Abgaben an die KSK entrichten müssen. Am besten fragen Sie bei der Beauftragung von kreativen Freelancern, ob sie über die Künstlersozialkasse versichert sind.
Weiterhin kann das Bundeszollamt bestimmte Steuern prüfen, wie Stromsteuer und Kfz-Steuer. Während große Unternehmen alle paar Jahre geprüft werden, ist dies bei Therapiepraxen eher die Ausnahme. Welche Anlässe es für eine Betriebsprüfung geben kann und wie häufig diese vorkommen, lesen Sie hier.
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