Die häufigsten Gründe für Betriebsprüfungen
Das Finanzamt darf jederzeit eine Betriebsprüfung in Betrieben durchführen – und zwar unabhängig davon, wie groß ein Unternehmen ist und welche Rechtsform es hat. Freiberufler, wie Therapeuten, können genauso geprüft werden wie eine GmbH, eine UG, eine GbR, ein Kleinunternehmen oder eine AG. Auch Privatpersonen können unter bestimmten Umständen vom Finanzamt bei einer Außenprüfung kontrolliert werden. Dafür müssen sie allerdings mindestens 500.000 Euro an Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit vorweisen. So steht es in § 193 der Abgabenordnung (AO).
Bei Therapiepraxen gibt es meist einen Anlass für die Prüfung
Wer vom Finanzamt geprüft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die Größe des Betriebs relevant. Generell gilt: Je größer ein Unternehmen ist, desto wahrscheinlicher ist eine Betriebsprüfung. „Bei Therapiepraxen, die zu den medizinischen Hilfsberufen zählen, sind es eher Auffälligkeiten, weshalb Betriebsprüfungen anfallen“, sagt Anette Hoffmann-Poeppel, Steuerberaterin und Fachberaterin für das Gesundheitswesen DStV e. V. aus Kiel.
Laut der Steuerberaterin gibt es zum Beispiel folgende Anlässe für eine Prüfung in Therapiepraxen:
- Praxisinhaber übersteigen Größenordnungen für Firmenwagen. „Wenn ein Therapeut mit einem Jahresumsatz von 200.000 Euro seinen Porsche absetzt, wird das Finanzamt wahrscheinlich mal genauer hinsehen“, erklärt Hoffmann-Poeppel.
- Viele Bareinnahmen in der Kasse. „Auch das kann untypisch für eine Praxis sein. Es gibt Richtzahlen für bestimmte Branchen. Passt das nicht, kommt das Finanzamt gerne vorbei um den Sachverhalt zu prüfen“, meint die Steuerberaterin.
- Überdurchschnittlich hohe Einnahmen oder eben unterdurchschnittlich wenig Einnahmen. „Hier besteht natürlich dann der Verdacht, dass der Therapeut Einnahmen nicht angibt. Dann kommt es auch mal zu einer Kassen-Nachschau“, berichtet die Expertin. „Die Prüfer werden in Zukunft vermehrt die Kassen kontrollieren. Das trifft dann auch Therapiepraxen.“
Weitere Möglichkeiten:
- Fehler im Jahresabschluss oder in der Bilanz
- regelmäßig zu spät eingereichte Steuererklärungen
- mehrfach zu spät beglichene Steuerschulden
Hinweis: Leider gibt es natürlich auch immer Zufälle, die zu einer Prüfung führen können. „Patienten können auch Betriebsprüfer sein. Wenn der/die Prüfer/in für seine/ihre Barzahlung in der Praxis keine Quittung bekommt, kann es sein, dass unterstellt wird, dass Vorschriften nicht beachtet werden und er/sie sich die Praxis einmal genauer anschauen möchte“, erklärt Hoffmann-Poeppel.
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