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Checkliste: 6 Tipps für eine reibungslose Betriebsprüfung

Einer angeordneten Betriebsprüfung können Sie sich nicht entziehen – ob nun vom Finanzamt oder der Rentenversicherung. Daher ist es ratsam einige Punkte zu beachten, um für den Prüfer, aber auch für sich selbst eine solche Prüfung so einfach wie möglich zu gestalten.

1. Unterstützung bei der Buchhaltung suchen

Wer einen Steuerberater hat, dem steht bei einer Betriebsprüfung ein hilfreicher Experte zur Seite. Er kann bei strittigen Fragen helfen, sucht die nötigen Unterlagen zusammen, berät beim Umgang mit dem Prüfer und checkt die Prüfungsanordnung auf Fehler.

2. Dem Prüfer freundlich begegnen

Der Betriebsprüfer macht nur seinen Job. Sie kommen um eine Prüfung nicht herum. Daher ist es immer ratsam, dem Prüfer freundlich zu begegnen. Kommt es zu einem Gespräch über strittige Punkte, können Sie mit einem kooperativen Verhalten oft Probleme viel schneller klären. Hier gilt der Grundsatz, dass der Steuerpflichtige in der Sachverhaltsaufklärung kooperativ sein sollte, aber in der rechtlichen Würdigung genau und streng.

3. Unterlagen optimal vorbereiten

Auch hier kann Ihnen ein Steuerberater helfen. Liegen dem Prüfer direkt alle relevanten Unterlagen vor und muss er nicht mehrfach nachfragen, um fehlende Belege einzufordern, verläuft eine Prüfung meist konfliktfreier und reibungsloser ab. Das vermittelt dem Prüfer das Bild, dass nichts vertuscht werden soll, alle Dokumente ordnungsgemäß abgelegt werden usw.

4. Mitarbeiter vom Betriebsprüfer fernhalten

Am besten sorgen Sie dafür, dass Ihre Therapeuten keinen Kontakt zu den Prüfern haben. Sie sind nämlich nicht verpflichtet, den Prüfern Auskünfte zu erteilen und sollten dies auch keinesfalls tun.

5. Dem Prüfer für Fragen zur Verfügung stehen

Im Gegensatz zu den Mitarbeitern sollten Praxisinhaber dem Prüfer natürlich für Rückfragen und zur Klärung von Unstimmigkeiten zur Verfügung stehen. Können oder möchten sie auf Fragen nicht sofort antworten, dürfen sie sich mit ihrem Berater abstimmen und die Antworten auch schriftlich nachreichen.

6. Die Praxisräume vorbereiten

Der Prüfer wird bei seinem Termin auch einen Blick in die Praxis werfen. Daher sollten Praxisinhaber dafür sorgen, dass die Räume gut zugänglich sind und Gegenstände, die zum Betriebsvermögen gehören, wie das iPad, der Strandkorb und das Dienstfahrrad, sich auch in der Praxis befinden. Kann der Prüfer bei der Begehung alle Räume problemlos betreten und alle Gegenstände direkt einsehen, vermeiden Praxisinhaber Unstimmigkeiten.

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