Kostenerstattung

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Kostenerstattung

Vergütung für Corona-Schnelltests auf 4,50 Euro angehoben

Rückwirkend zum 1. Dezember 2021 können Praxisinhaber für PoC-Antigen-Tests einen Euro mehr als bisher gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Die Erhöhung auf 4,50 Euro pro Test gilt laut aktueller Coronavirus-Testverordnung zunächst befristet bis Ende Januar 2022.

Corona-Hygienepauschale: PKV zahlt bis Ende März 2022

Bereits seit dem Frühjahr 2020 zahlt die Private Krankenversicherung (PKV) eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Behandlung. Wie die PKV nun mitteilt, wurde diese Regelung über den 31. Dezember 2021 erneut verlängert und gilt nun bis Ende März 2022.

Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

1. Juli 2024: Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungstherapeuten bekommen Anbindung an die TI erstattet

Damit 2026 die Einführung der elektronischen Heilmittel-Verordnung reibungslos abläuft, müssen alle Heilmittelpraxen in der Lage sein, die Verordnung elektronisch abzurufen. Dafür müssen sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden, zunächst ist dieser Anschluss noch vollkommen freiwillig. Die im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur verbundenen Ausstattungs- und weiteren Betriebskosten werden …

Kostenerstattung PoC-Antigen-Tests: So gehen Sie vor

Am 18. März 2021 haben wir darüber berichtet, dass Sie für sich und Ihre Mitarbeiter zehn PoC-Antigen-Tests pro Person und Monat beschaffen, anwenden und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen dürfen. Basis dessen ist die am 8. März 2021 in Kraft getretene aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV). Mittlerweile sind die Details zur …

Hygienemehrbedarf für spätere Kostenerstattung dokumentieren

Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen bekommen die durch das Coronavirus verursachten Mehrkosten für erhöhte Hygienemaßnahmen erstattet. Auch für Heilmittelerbringer ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie sich die Mehrkosten erstatten lassen können. Treffen Sie dafür schon jetzt Vorbereitungen.

PKV muss nicht alle Behandlungskosten vollständig erstatten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu Stellung genommen, ob eine private Krankenversicherung zur vollen Kostenerstattung verpflichtet ist, wenn in einer Tarif-Zusammenfassung eine 100-prozentige Erstattung für ambulante Heilbehandlungen genannt wird, die Versicherungsbedingungen aber eine Beschränkung der Heilmittel-Erstattung auf „die jeweils gültige ärztliche Gebührenordnung“ vorsehen.