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GKV-Spitzenverband kündigt Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung auf

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) machte es notwendig, die Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zu überarbeiten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) habe sie sich mit den Kassen eigentlich darauf verständigt, das "Regressrisiko für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen.“ Der GKV-Spitzenverband hat die Rahmenvorgaben nun jedoch zum 31. Oktober 2021 gekündigt.
© iStock: Stadtratte

Einige Krankenkassenverbände hätten im Vorwege die Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits auf regionaler Ebene blockiert, so Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender. Darauf folgte dann die Kündigung durch den GKV-Spitzenverband. „Anstatt zu helfen, fällt er uns in den Rücken. Dieses Verhalten deckt sich leider mit dem jüngsten Auftreten des GKV-Spitzenverbands im Bewertungsausschuss“, ergänzt Gassen. Auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages reagierte auf dieses Vorgehen mit Kritik. Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß kommentierte die Kündigung der Rahmenvorgaben mit den Worten: „Gute Kommunikation sieht anders aus.“

Die Pressemitteilung der KBV lesen Sie hier.

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