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Mit 10 Monaten Verspätung: Heilmittel-Schiedsstelle nimmt ihre Arbeit auf

Obwohl die Verhandlungen zu den bundeseinheitlichen Rahmenverträgen schon längst laufen, hat die Schiedsstelle erst vor einigen Tagen ihre Arbeit aufnehmen können – mit zehn Monaten Verspätung. Dabei steht in § 125 Abs. 6 SGB V:„Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene bilden bis zum 15. November 2019 eine gemeinsame Schiedsstelle.“
© DNY59

Die Schiedsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei unparteiischen Mitgliedern sowie Vertretern der Krankenkassen und Vertreter der Heilmittelerbringer. Jedes Schiedsstellenmitglied hat zudem zwei Stellvertreter. Über die Berufung des Vorsitzenden und der unparteiischen Mitglieder mussten sich die Vertragspartner einigen. Die Rechtaufsicht liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.

Mehr zur Schiedsstelle lesen Sie auch in der kommenden Ausgabe von up|unternehmen praxis.

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