Die jetzt vereinbarten Rahmenvorgaben Heilmittel auf Bundesebene bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Sie vereinbaren jeweils auf regionaler Ebene anhand der bundeseinheitlichen Vorgaben die tatsächlichen Heilmittelausgabenvolumen. Diese sind dann die Grundlage für Budgets und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der niedergelassenen Ärzte.
Wie im Arzneimittelbereich gilt im Heilmittelbereich, dass die zusätzlichen Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Hierzu zählen die Entwicklung der Heilmittelpreise sowie der Zahl der Versicherten und deren Altersstruktur. Dabei sind regional insbesondere die Preiserhöhungen, die im Zuge der Festsetzung von bundeseinheitlichen Preisen zum 1. Juli 2019 erfolgten, zu berücksichtigen. Außerdem müssen die Auswirkungen von regionalen Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Wie in den Vorjahren haben KBV und GKV-Spitzenverband auch für das Jahr 2020 darauf verzichtet, die Anpassungsfaktoren, die bundesweit festgelegt werden, einzeln zu bewerten und auszuweisen. Bei der Anpassung des Ausgabenvolumens geht es um folgende Faktoren:
Anpassungsfaktoren |
Festlegung |
1. Zahl und Altersstruktur der Versicherten |
regional |
2. Preisentwicklung |
regional |
3. gesetzliche Leistungspflicht (Änderungen von Gesetzen, z. B. HHVG) |
bundesweit |
4. Richtlinien Bundesausschuss (Änderungen der HeilM-RL) |
bundesweit |
5. Einsatz innovativer Heilmittel (Neue Heilmittel) |
bundesweit |
6. Zielvereinbarungen, indikationsbezogen |
regional |
7. Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (ambulant vor stationär) |
bundesweit |
8. Wirtschaftlichkeitsreserven, Zielvereinbarungen |
regional |
Anpassung von 2019 auf 2020 |
+ 0,9 Prozent |
Ganz konkret: Sie können die Rahmenvorgaben nach Veröffentlichung auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands herunterladen.