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Rahmenvorgaben 2020 verlagern Budgetanpassungen erneut auf Landesebene

Das Ausgabevolumen, das im Jahr 2020 für Heilmittel bereitsteht, soll sich nach den Rahmenvorgaben von KBV und GKV-Spitzenverband um circa 0,9 Prozent erhöhen. Damit soll unter anderem die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich berücksichtigt werden. Das Budget 2019 soll rückwirkend ebenfalls um 0,9 Prozent angehoben werden.Die Auswirkung der aktuellen Preisveränderungen für Heilmittel werden in den Budgetverhandlungen auf Landesebene berücksichtigt.
Fotografieren und Filmen mit anschließender Bearbeitung
© iStock: Kerrick

Die jetzt vereinbarten Rahmenvorgaben Heilmittel auf Bundesebene bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Sie vereinbaren jeweils auf regionaler Ebene anhand der bundeseinheitlichen Vorgaben die tatsächlichen Heilmittelausgabenvolumen. Diese sind dann die Grundlage für Budgets und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der niedergelassenen Ärzte.

Wie im Arzneimittelbereich gilt im Heilmittelbereich, dass die zusätzlichen Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Hierzu zählen die Entwicklung der Heilmittelpreise sowie der Zahl der Versicherten und deren Altersstruktur. Dabei sind regional insbesondere die Preiserhöhungen, die im Zuge der Festsetzung von bundeseinheitlichen Preisen zum 1. Juli 2019 erfolgten, zu berücksichtigen. Außerdem müssen die Auswirkungen von regionalen Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Wie in den Vorjahren haben KBV und GKV-Spitzenverband auch für das Jahr 2020 darauf verzichtet, die Anpassungsfaktoren, die bundesweit festgelegt werden, einzeln zu bewerten und auszuweisen. Bei der Anpassung des Ausgabenvolumens geht es um folgende Faktoren:

Anpassungsfaktoren Festlegung
1. Zahl und Altersstruktur der Versicherten regional
2. Preisentwicklung regional
3. gesetzliche Leistungspflicht (Änderungen von Gesetzen, z. B. HHVG) bundesweit
4. Richtlinien Bundesausschuss (Änderungen der HeilM-RL) bundesweit
5. Einsatz innovativer Heilmittel (Neue Heilmittel) bundesweit
6. Zielvereinbarungen, indikationsbezogen regional
7. Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (ambulant vor stationär) bundesweit
8. Wirtschaftlichkeitsreserven, Zielvereinbarungen regional
Anpassung von 2019 auf 2020 + 0,9 Prozent

Ganz konkret: Sie können die Rahmenvorgaben nach Veröffentlichung auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands herunterladen.

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