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Post-COVID-19-Syndrom: Verordnung von Heilmitteln ist regressfrei

Nach einer überstandenen Coronavirus-Infektion haben einige Menschen mit Langzeitfolgen zu kämpfen. Typische Symptome sind Erschöpfung, Luftnot, neurologische Störungen oder starker Schwindel. Dieses Phänomen wird als Post-COVID-19-Syndrom bzw. Long-Covid bezeichnet. Verordnen Ärzte in diesem Zusammenhang Heilmittel, gelten sie als besonderer Verordnungsbedarf.
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Die Regressfreiheit umfasst die folgenden Diagnosegruppen: Ergotherapie SB1/PS2/PS3 und Physiotherapie WS/AT. Verordnen Ärzte im Zusammenhang mit Long-Covid eines der Heilmittel, werden ihnen die Kosten dafür im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als entlastend angerechnet. Auf diese Ausnahmeregelung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Quelle: G. Zimmermann, MMW – Fortschritte der Medizin, Ausgabe 11/2021 | + kostenpflichtiger Volltextzugriff

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