Aufgrund der Corona-Pandemie hat der G-BA bereits 2020 bundesweit geltende Sonderregelungen beschlossen. Diese bleiben bis zum 30. September 2021 in Kraft. Dazu gehört u. a., dass Ärzte Heilmittel nach telefonischer Anamnese verordnen dürfen – vorausgesetzt, der Arzt hat den Patienten bereits aufgrund derselben Erkrankung untersucht und eine erste Verordnung ausgestellt.
Zudem können Heilmittelbehandlungen per Videotherapie stattfinden, wenn der Therapeut dies für möglich hält und der Patient damit einverstanden ist. Verordnungen bleiben weiterhin gültig, auch wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen gekommen ist. Und Krankenhäuser können für bis zu 14 Tage nach Entlassung Heilmittel verordnen, um den Übergang in die ambulante Versorgung zu gewährleisten. Normalerweise ist dies nur für eine Dauer von bis zu sieben Tagen möglich.
Quelle: KV Bayern, Verordnung Aktuell, veröffentlicht am 29.03.2021 | kostenfreier Volltextzugriff
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