Unter welchen Voraussetzungen tritt im Alltag ein neuer Verordnungsfall ein, wenn ein anderer Arzt verordnet? Das ist eine häufige Frage zur neuen Heilmittel-Richtlinie, die die nun für zwei Fälle klarstellt.
Dabei beruft sie sich auf Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
- Neuer Verordnungsfall: Dieser tritt ein, wenn eine „kollegiale Vertretung“, also ein Kollege einer anderen Praxis, die Behandlung eines Patienten übernimmt und dabei seine eigene lebenslange Arztnummer (LANR)/Betriebsstättennummer (BSNR) verwendet.
- Kein neuer Verordnungsfall: Übernimmt ein praxisinterner Weiterbildungsassistent die Behandlung, wird er als Vertretung des Praxisinhabers unter Verwendung seines Namens und der LANR/BSNR vertragsärztlich tätig.
Quelle: KV Berlin, Verordnungs-News, Ausgabe 4/2021 | kostenfreier Volltextzugriff
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