Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Heilmittel-Richtlinie. Gleichzeitig gibt es nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel. Wie Ärzte die neuen Verordnungen korrekt ausfüllen, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO). Zudem zeigt sie auf, wo Ärzte Diagnosen für den besonderen Verordnungs- und langfristigen Heilmittelbedarf sowie die Angaben für die Höchstmenge je Verordnung und empfohlenen Frequenzen finden.
Weiterhin gibt es verschiedene Serviceangebote für Ärzte im Zusammenhang mit der neuen Heilmittel-Richtlinie. In der Broschüre „PraxisWissen „Heilmittel“ werden die wichtigsten Neuerungen beispielhaft erklärt und die Publikation „Die Heilmittel-Richtlinie“ enthält die Richtlinie, den Heilmittelkatalog und die Diagnoselisten. Zusätzlich können Ärzte an den zwei Online-Fortbildungen „Heilmittel: Grundsätze und Rahmenbedingungen“ sowie „Anwendung der Heilmittel-Richtlinie“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) teilnehmen.
Weitere Informationen zu den Serviceangeboten finden Sie unter www.kbv.de.
Quelle: KV Nordrhein, KVNO aktuell, Ausgabe 12/2020 | kostenfreier Volltextzugriff
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