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Muster 13 sorgt für Entlastung der Ärzte

Für Ärzte bedeutet die neue Heilmittel-Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, vor allem weniger bürokratischen Aufwand. Weiterhin sinkt die Gefahr aufgrund von Heilmittelverordnungen in Regress genommen zu werden. Der Deutsche Hausärzteverband äußert sich gegenüber der ÄrzteZeitung erfreut darüber, dass das bisherige „Bürokratiemonster an Silvester 2020 begraben wurde und stattdessen Erst- und Folgeverordnungen sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls der Vergangenheit angehören.“
© iStock: MichaelNivelet

Unter dem Link zum PDF „Heilmittel kurz erklärt“ stellt die ÄrzteZeitung anhand des Muster 13 eine Ausfüllhilfe bereit und weist auf die für Ärzte wichtigsten Änderungen der neuen Heilmittel-Richtlinie hin. Dazu gehören u. a. der Verordnungsfall, die orientierende Behandlungsmenge sowie der übersichtlichere Heilmittelkatalog. Einen detaillierten Überblick über die Änderungen erhalten Ärzte auf www.kbv.de in der „Reihe Praxiswissen“der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Quelle: J. Frisch, ÄrzteZeitung, veröffentlicht am 28.12.2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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