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Post-/Long-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer Verordnungsbedarf

Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) wird zum 1. Juli 2021 ergänzt. Ab diesem Zeitpunkt können Ärzte Ergo- und Physiotherapie verordnen, wenn ein Long-COVID-Syndrom vorliegt. Die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Corona-Erkrankung ein hoher Versorgungsbedarf bestünde.
© iStock: MichaelNivelet

Die Indikation „Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ (ICD-10-Code: U09.9) begründet einen besonderen Versorgungsbedarf bei den folgenden Heilmitteln:

  • Physiotherapie: AT – Störung der Atmung und WS – Erkrankung der Wirbelsäule
  • Ergotherapie: SB1 – Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen, PS2 – neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen und PS3 – wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen

Liegt ein Post-/Long-Covid-Syndrom vor, können Ärzte außerdem von der Höchstmenge je Verordnung abweichen und die Behandlungseinheiten für einen Zeitraum von zwölf Wochen bemessen. Weiterhin ist es nicht nötig, dass sie die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog aufgeführt ist, beachten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

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Kathrin Bachmann
11.06.2021 17:53

Warum sind die Logopäden nicht erfasst?In meinem Praxisalltag tauchen gehäuft… Weiterlesen »

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