Corona-Sonderregelungen – Eine Übersicht
Thema Sonderregelung Befristet bis Videotherapie GKV Es ist weiterhin möglich, Patienten telemedizinisch zu behandeln und dies mit der GKV abzurechnen. Voraussetzung: Die Videotherapie ist aus therapeutischer Sicht möglich und sinnvoll und die Patienten sind damit einverstanden. Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel 31. März 2022 Videotherapie PKV Die Behandlungen von Privatversicherten per Videotherapie …