Entlassmanagement

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Corona-Sonderregelungen – Eine Übersicht

Thema Sonderregelung Befristet bis Videotherapie GKV Es ist weiterhin möglich, Patienten telemedizinisch zu behandeln und dies mit der GKV abzurechnen. Voraussetzung: Die Videotherapie ist aus therapeutischer Sicht möglich und sinnvoll und die Patienten sind damit einverstanden. Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#heilmittel 31. März 2022 Videotherapie PKV Die Behandlungen von Privatversicherten per Videotherapie …

Abrechnungstipp: Entlassmanagement

Seit 1. Oktober 2017 gilt nun das Entlassmanagement (wir berichteten hier). Krankenhausärzte haben seitdem die Möglichkeit, ihren Patienten ambulante Heilmitteltherapie im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu verordnen. Doch wie sehen solche Verordnungen aus dem Krankenhaus aus? Gibt es jetzt neue Regeln für das Ausstellen dieser Verordnungen? Dieser Abrechnungstipp gibt einen …

Entlassmanagement: Krankenhausarzt schreibt Heilmittelverordnung

Rahmenvertrag zum Thema Entlassmanagement in Kraft getreten

Schon seit über einem Jahr ist die Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum Thema Entlassmanagement rechtskräftig. Die Umsetzung dieser Regelung scheiterte bislang jedoch an einem fehlenden Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern und GKV-Spitzenverband. Seit dem 1.10.2017 ist dieser nun wirksam.

Entlassmanagement ab Juli 2017: Heilmittel-Verordnungen durch Krankenhausärzte immer noch kaum umsetzbar

Vertreter von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern konnten sich nicht auf Regeln für das Entlassmanagement einigen – deswegen hat ein Schiedsgericht entschieden. Die Änderungen kommen nun im Juli 2017, mit formalen und wirtschaftlichen Vorgaben für die Krankenhäuser. Die knappen Zeitvorgaben für Heilmittelverordnungen gelten weiterhin.

Entlassmanagement im Luftschloss von G-BA und BMG

Kommentar Im Dezember 2015 gab der G-BA seine Pläne bekannt: Heilmittel-Verordnungen durch Krankenhausärzte werden (viel zu) strengen formalen Vorlagen unterliegen. In ebenso altbewährter wie absurder Manier setzt das Bundesgesundheitsministerium nun noch einen drauf: Es versucht, das Verfahren mit noch mehr Formalitäten zu vereinfachen.