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Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Baden-Württemberg: Zeitlich befristete Corona-bedingte Sonderregelungen

Als Reaktion auf die exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland im Herbst hat der G-BA zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen festgelegt. Diese gelten zunächst bis zum 31. Januar 2021, mit Option auf Verlängerung.
© iStock: MichaelNivelet

Demnach können Heilmittel-Behandlungen auch als Videobehandlungen stattfinden, sofern dies aus therapeutischer Sicht möglich ist. Zudem müssen die Patienten dieser Behandlungsform zustimmen. Laut Kassenzahnärztlicher Vereinigung Baden-Württemberg gilt diese Regelung für „eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können.“ Eine weitere Sonderregelung ist, dass Heilmittel-Verordnungen auch dann ihre Gültigkeit behalten, wenn die Leistung für mehr als 14 Tage unterbrochen wird.

Quelle: KZV Baden-Württemberg, Gesundheitstelegramm, Ausgabe 39/2020 | kostenfreier Volltextzugriff

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