Therapie Abstract
Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Baden-Württemberg: Zeitlich befristete Corona-bedingte Sonderregelungen
Als Reaktion auf die exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland im Herbst hat der G-BA zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen festgelegt. Diese gelten zunächst bis zum 31. Januar 2021, mit Option auf Verlängerung.