up|unternehmen praxis

Modellklausel darf nicht erst 2026 enden

Stellungnahmen zur geplanten Verlängerung im Rahmen des GVWG
Am 12. April 2021 fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) statt. Da die geplante Verlängerung der Modellklausel bis 2026 Teil des Entwurfs ist, haben sich auch Vertreter der Therapieberufe zu Wort gemeldet. Wir haben uns angeschaut, was der SHV, der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG), das Bündnis Therapieberufe und der Arbeitskreis Berufsgesetz der Logopäden davon halten. Soviel vorweg: Alle sind gegen die geplante Verlängerung der Modellklausel bis Ende 2026.
© iStock: webphotographeer

„Das war‘s?“, könnten sich einige bei der knapp eine Seite langen Stellungnahme des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) fragen. Er fordert lediglich, die Verlängerung der Modellklausel auf 2023 zu reduzieren, „damit die längst überfällige Reform der Ausbildungen zu Beginn der kommenden Legislaturperiode erfolgt und nicht erneut auf die lange Bank geschoben wird.“ Diese Regelung sei notwendig, weil es nicht gelungen ist, die längst überfällige Novellierung der Berufsgesetze im Heilmittelbereich in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Der SHV schlägt, „(…) ausgehend von einer Beratungszeit von zwei Jahren vor, die Angabe „2021“ jeweils durch die Angabe „2023“ zu ersetzen.“

Die überwiegende Mehrheit der maßgeblichen Heilmittelverbände verweist online auf die Stellungnahme des SHV.

Ähnlich kurz: Bündnis Therapieberufe

Auch das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen brachte im Namen der mitgliederstärksten Berufs- und Ausbildungsverbände der Berufsfelder Ergotherapie, Logopädie sowie der Physiotherapie eine Stellungnahme heraus. Inhaltlich ist diese ähnlich kurz aufgestellt wie die des SHV. Die Vorarbeiten für die längst überfällige Novellierung der Berufsgesetze im Heilmittelbereich hätten begonnen. „Die Politik sollte diesen Prozess in Gang halten und die Umsetzung mit Beginn der kommenden Legislaturperiode unverzüglich in Angriff nehmen“, heißt es weiter. Das Bündnis fordert, die Verlängerung der Modellklausel bis zum 31. Dezember 2023 zu befristen.

Logopäden mit eigener Stellungnahme

Vonseiten der Logopäden kam vom Arbeitskreis Berufsgesetz eine gemeinsame Stellungnahme. Zur geplanten Verlängerung der Modellklausel sagt Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreises Berufsgesetz: „Das können wir nicht hinnehmen.“ Mit dem GVWG solle der Vorschlag des BMG von 2016 nun doch über die Hintertür umgesetzt werden. „Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen.“

HVG mit konkreten Forderungen

Umfassender begründet der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) in seiner Stellungnahme die Forderung, die Modellklausel bis maximal 2023 zu verlängern. Er fordert…

  • die Umsetzung einer vollständigen hochschulischen Ausbildung zeitnah einzuleiten, um Bund und Ländern zu ermöglichen, die knappen Finanzmittel nicht für die Korrektur eines überholten Ausbildungssystems, sondern für eine zukunftsfähige Reform einzusetzen.
  • noch im Jahr 2021 eine verbindliche Zeitplanung für die Umsetzung vorzulegen.
  • durch eine Verlängerung der Modellklausel bis spätestens Ende 2023 sicherzustellen, dass die für die Qualität der therapeutischen Patientenversorgung grundlegende Novellierung mit Einführung einer vollständig hochschulischen Ausbildung in der kommenden Legislaturperiode prioritär realisiert wird.

„Entgegen offiziellen Verlautbarungen scheint das BMG den zentralen Beitrag, den eine wissenschaftsbasierte therapeutische Patientenversorgung für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft leisten kann und nach SGB V auch leisten muss, nicht zu erkennen und schon gar nicht zu priorisieren“, so der HVG.

Rückenwind vom Bündnis 90/Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legen bei der Anhörung einen Antrag vor, einen verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung in Therapieberufen aufzustellen. Obwohl die VAMOS-Studie bewiesen habe, „dass akademisch ausgebildete Angehörige von Therapieberufen weiterhin therapeutisch tätig sind, deren an der Hochschule erworbenes Wissen also den Patientinnen und Patienten zugutekommt“, will die Bundesregierung die Modellstudiengänge erneut um fünf Jahre verlängern. Die Fraktion fordert, endlich die Grundlagen für eine reguläre akademische Ausbildung in diesen Berufen zu schaffen – in Form eines verbindlichen Fahrplans zur Akademisierung der Berufe der Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie.

Ziel sei es, dass die regulären Studiengänge in diesen Bereichen zu einem verbindlich festgelegten Zeitpunkt in der nächsten Wahlperiode starten können. An der Erstellung dieses Fahrplans sollen die entsprechenden Berufsverbände der Therapieberufe und die Hochschulverbände beteiligt sein.

Den Antrag finden Sie hier.

Hier können Sie die Stellungnahmen einsehen:

Außerdem interessant:

Bundesrat: Modellklausel für Studiengänge nur bis 2022 verlängern

Experten: Interprofessionelle Ausbildung im Gesundheitswesen endlich umsetzen

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x