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Themenschwerpunkt 4.2021: Chancen und Risiken der Blankoverordnung

Wegweiser für die Zukunft der Heilmittelbranche
Eigentlich sollte die Blankoverordnung (Blanko-VO) seit dem 15. März 2021 in trockenen Tüchern sein. Das war die Frist für den Abschluss der Vertragsverhandlungen zur Blanko-VO zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer. Passiert ist bislang noch nichts. Dennoch – oder gerade deshalb – widmen wir uns dem Thema in diesem Schwerpunkt.
© Gajus

Wir zeigen die rechtlichen Grundlagen und erläutern Chancen wie auch Risiken zu den medizinisch-therapeutischen, wirtschaftlichen und berufspolitischen Aspekten, die mit der Einführung der Blankoverordnung einhergehen. Dazu haben wir mit Dr. Claudia Kemper, Physiotherapeutin und Gesundheitswissenschaftlerin sowie Jens Uhlhorn, ebenfalls Physiotherapeut und Inhaber mehrerer Therapiepraxen, gesprochen. Anschließend erläutert Michael Reimann, Unternehmensbereichsleiter Heilmittel bei der AOK Niedersachsen, wie die Krankenkassen zur Blankoverordnung stehen.

Terminupdate

Das Datum der Fertigstellung für Verträge zur Blankoverordnung soll auf den 30. September 2021 verschoben werden.

Diese Artikel gehören zum Schwerpunkt Blankoverordnung:

Hintergrund und rechtliche Vorgaben: SGB V und Heilmittel-Richtlinie legen die Rahmenbedingungen fest

Medizinisch-therapeutische Aspekte der Blankoverordnung: Indikationen, Ängste, Therapiequalität und Evaluation

Wirtschaftliche Aspekte: Interview mit Jens Uhlhorn, Physiotherapeut und Praxisinhaber

Berufspolitische Aspekte der Blankoverordnung: Interview mit Dr. Claudia Kemper, Physiotherapeutin und Gesundheitswissenschaftlerin

„Aus Kassensicht interessiert uns, was die Therapeuten davon erwarten“ – Interview mit Michael Reimann, Unternehmensbereichsleiter Heilmittel bei der AOK Niedersachsen

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