Die klare Antwort von Verbandsseite: nein!
Selbst das Angebot seitens des G-BA, den Oberbegriff Logopädie in der Richtlinie näher zu beschreiben, damit sich weder eine akademisierte Sprachtherapeutin, eine klinische Linguistin oder gar eine Atem- und Stimmtherapeutin nach Schlaffhorst-Andersen bzw. deren Verbandsvertreter zurückgesetzt fühlen könnte, wurde abgelehnt. Keine Chance. Es bleibt also beim bisherigen Wortungeheuer.
Würde man dieser Logik folgen, müsste man Lehrer auch akademisierte Pädagogen nennen. Tut aber niemand. In der niedergelassenen Praxis sprechen übrigens auch alle von Logopädie – Patienten und Ärzte wie auch die TherapeutInnen selbst – und deshalb schreiben die meisten Inhaber ja auch ‚Logopädische Praxis‘ auf ihr Schild an der Tür. Man könnte also durchaus den Eindruck gewinnen, dass die Leute, die seit vielen Jahren an ihren Funktionärsstühlen kleben, den Blick für das Wesentliche schon längst verloren haben.
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