3G am Arbeitsplatz: Lieferengpässe bei Tests dokumentieren
Stand 24.11.2021. Seit heute schreibt das Infektionsschutzgesetz für alle Arbeitsstätten die 3G-Regel vor. Für Praxen humanmedizinischer Heilberufe – zu denen auch Therapiepraxen zählen – geht das Gesetz noch einen Schritt weiter. Denn hier müssen auch geimpfte und genesene Mitarbeiter täglich einen Test nachweisen (wir berichteten). Doch aufgrund der plötzlich stark gestiegenen Nachfrage, sind nicht überall genug Tests verfügbar.