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3G am Arbeitsplatz: Lieferengpässe bei Tests dokumentieren

Stand 24.11.2021. Seit heute schreibt das Infektionsschutzgesetz für alle Arbeitsstätten die 3G-Regel vor. Für Praxen humanmedizinischer Heilberufe – zu denen auch Therapiepraxen zählen – geht das Gesetz noch einen Schritt weiter. Denn hier müssen auch geimpfte und genesene Mitarbeiter täglich einen Test nachweisen (wir berichteten). Doch aufgrund der plötzlich stark gestiegenen Nachfrage, sind nicht überall genug Tests verfügbar.
© iStock: Circle Creative Studio

Vor diesem Problem stehen nicht nur die Therapeuten, sondern auch die Ärzte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt ihren Ärzten daher, die Nichtverfügbarkeit von Tests zu dokumentieren und weist darauf hin, „dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann.“ Folgen auch Sie dieser Empfehlung und dokumentieren Sie, warum an welchem Tag das Testen der Mitarbeiter im vorgeschriebenen Umfang nicht möglich war.

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