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Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert

Stand 29.11.2021. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch eine erneute Verlängerung der Hygienepauschale beschlossen. Für den erhöhten Hygieneaufwand können Therapiepraxen nun noch bis zum 31. März 2022 einen zusätzlichen Betrag von 1,50 Euro pro Verordnung gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
© bob_bosewell

Geregelt wird dies in § 20b der „Änderung der Hygienepauschalverordnung“. Die Hygienepauschalverordnung wurde bis zum 25. November 2022 verlängert. Damit ist die Hygienepauschale nicht mehr an die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gebunden, die zum 25. November 2021 endete.

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schließt sich dieser Verlängerung der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer an.

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