Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert
Stand 29.11.2021. Der Deutsche Bundestag hat kürzlich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch eine erneute Verlängerung der Hygienepauschale beschlossen. Für den erhöhten Hygieneaufwand können Therapiepraxen nun noch bis zum 31. März 2022 einen zusätzlichen Betrag von 1,50 Euro pro Verordnung gegenüber den Krankenkassen abrechnen.