BGW: Ergänzende Regelung zum Atemschutz
Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine „Ergänzende Regelung zum Atemschutz für alle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ erstellt. Daraus geht hervor, dass bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen ist.