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BGW: Ergänzende Regelung zum Atemschutz

Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine „Ergänzende Regelung zum Atemschutz für alle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ erstellt. Daraus geht hervor, dass bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen ist.
© SDI Productions


Werden die 1,5 Meter nicht unterschritten, gilt zudem weiterhin, dass Beschäftigte mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Arbeitgeber müssen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen.

Wichtig: Berücksichtigen Sie auch die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer. Diese können eventuell verschärfende und erweiternde Regelungen enthalten. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über die geltenden Regelungen zum Thema Maskenpflicht.

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