Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt
Die epidemische Lage von nationaler Tragweite in Deutschland wird bis zum 24. November 2021 verlängert. Daran gekoppelt ist auch die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die bisherigen Regelungen bleiben weitestgehend bestehen und wurden um wenige Neuerungen ergänzt, die zum 10. September in Kraft treten – u. a. um die Pflicht, Mitarbeiter über die Risiken einer Corona-Erkrankung und die bestehende Möglichkeit einer Impfung zu informieren.