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Bundestag verlängert epidemische Lage bis Ende November

Der Deutsche Bundestag hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite um drei Monate verlängert – und zwar bis zum 25. November 2021. Mit der Verlängerung geht einher, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin Heilmittel nicht nur für eine Dauer von bis zu sieben Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen können.
© ArkD

Vorerst weiterhin bis Ende September befristet sind hingegen folgende Sonderregelungen: Ärzte können Folgeverordnungen für Heilmittel nach telefonischer Anamnese ausstellen. Zudem können Heilmittelbehandlungen per Videotherapie stattfinden, wenn der Therapeut dies für sinnvoll hält und der Patient damit einverstanden ist. Verordnungen bleiben weiterhin gültig, auch wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen gekommen ist.

Mehr unter „Heilmittel“ auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

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