up|unternehmen praxis

Corona-Impfung: Bundestag beschließt Auskunftspflicht für bestimmte Berufsgruppen

Beschäftigte in Pflegeheimen, Kitas und Schulen müssen ihrem Arbeitgeber künftig Auskunft darüber geben, ob sie gegen Covid-19 geimpft sind. Das hat der Bundestag gestern (7. September 2021) im Rahmen von Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Durch die Auskunft über den Impfstatus soll es Arbeitergebern ermöglicht werden, diesen bei der Organisation des Arbeitsalltags zu berücksichtigen und beispielsweise ungeimpfte Mitarbeiter, wenn möglich, in Bereichen mit weniger Personenkontakt einzusetzen.
© Artem Zakharov

Die Regelung zur Auskunftspflicht gilt, solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Zuletzt wurde diese bis zum 25. November 2021 verlängert. Am Freitag soll der Bundesrat den Änderungen zustimmen.

Außerdem interessant:

Bundestag verlängert epidemische Lage bis Ende November

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x