up|unternehmen praxis

Neue Corona-Regeln: Therapiepraxen bleiben offen

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben gestern (28. Oktober 2020) neue Corona-Regeln beschlossen, die ab Montag, den 2. November bis zum Monatsende gelten sollen. Mit diesen Maßnahmen, die das öffentliche Leben erneut massiv einschränken werden, erhofft man sich, die in letzter Zeit massiv gestiegene Zahl an Neuinfektionen einzudämmen. Anders als im Frühjahr ist diesmal aber direkt klar: Medizinisch notwendige Heilmittelbehandlungen können weiterhin erbracht werden. Die Therapiepraxen bleiben geöffnet.
© LucaLorenzelli

Geschlossen werden hingegen Sportstätten, dazu zählen auch Fitnessstudios. Massagepraxen müssen ebenfalls ab Montag ihre Türen schließen, da dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne. Unternehmen sowie Selbständige und Vereine, die von diesen Regelungen besonders betroffen sind, erhalten eine Finanzhilfe. Bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern sind das 75 Prozent des Umsatzes.

Um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen, sind die Bürger angehalten, Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu beschränken. Ab Montag dürfen sich in der Öffentlichkeit daher nur noch Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand (insgesamt maximal 10 Personen) gemeinsam aufhalten. Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

Außerdem interessant:

BFH: Pfändung der Corona-Soforthilfe ist rechtswidrig

Corona-Warn-App warnt nun auch länderübergreifend

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x