Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie haben sowohl die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Sonderregelungen im Rehasport und Funktionstraining bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewilligten Verordnungen (Muster 56) werden automatisch um sechs Monate verlängert.
Diese Regelung gilt für alle Verordnungen, die zwischen dem 1. August 2020 und 30. September 2021 ausgestellt wurden oder noch ausgestellt werden. Für Verordnungen, die nach dem 30. September genehmigt werden, gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer. Außerdem sind bis einschließlich 30. September 2021 Rehasport und Funktionstraining auch als Tele- und Online-Angebot erlaubt. Ebenso möglich sei eine Umsetzung im Freien, heißt es in einer Mitteilung der Kassenverbände.
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