up|unternehmen praxis

Anhörung im Gesundheitsausschuss zum TSVG: 2. Wer übernimmt die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit?

Bei der Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz am Mittwoch, dem 16. Januar 2019, ging es im Bundestag auch um Blankoverordnungen und einen möglichen Direktzugang. Krankenkassen fordern in ihren Stellungnahmen eine Art Budgetierung, während Heilmittelverbände noch versuchen Vergütungsabschläge zu vermeiden. Zu diesem Thema gibt es somit ebenfalls Handlungsbedarf.
© Fotolia.com: Marcito

Ungeklärte Verantwortung

Durch die geplante Blankoverordnung übernimmt der behandelnde Therapeut in einem bestimmten Rahmen die Verantwortung für die Anzahl der Therapien. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf vor, den Therapeuten die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Behandlung (mit) zu übertragen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) schreibt in seiner Stellungnahme, dass Vergütungsabschläge keine angemessene Sanktion seien. Im Übrigen würde die Anzahl der Blankoverordnung nach wie vor von Ärzten bestimmt, „insoweit können und dürfen die Vertragsärzte nicht aus ihrer wirtschaftlichen Verantwortung entlassen werden.“ Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. (BED) fasst seine Bedenken unter der Überschrift „Wenn Wirtschaftlichkeitsprüfung, dann bitte richtig!“ zusammen: Bisherige Formen der Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem ärztlichen Bereich seien erwiesenermaßen gescheitert, und deshalb abzulehnen.

Logo Deutschland geht in seiner Stellungnahme noch einen Schritt weiter und legt dar, warum eine Verschiebung der Wirtschaftlichkeitsverantwortung auf die Heilmittelpraxen aktuell nicht möglich ist. Die Einführung von Richtwerten wird abgelehnt, ebenso jegliche Form der Heilmittelbudgetierung. Auch die sonstigen sprachtherapeutischen Verbände (dba, dbl, dbs) lehnen die Übernahme der Wirtschaftlichkeitsverantwortung ab.

Möglichkeit: Verantwortung aufteilen

Der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK) sprach sich in der Anhörung für eine differenzierte Vorgehensweise aus. Entscheide der verordnende Arzt über die Art, Dauer und Frequenz der Behandlung, dann sei dies keine Blankoverordnung mehr. In diesem Fall müssten die Ärzte also auch die Wirtschaftlichkeitsverantwortung tragen. Handelt es sich jedoch um eine wirkliche Blankoverordnung, könne die Wirtschaftlichkeit aufgeteilt werden. „Dann ist der Therapeut zuständig für die Dauer der Verordnung und die Art des Heilmittels, der Arzt ja aber weiterhin als Aussteller der Verordnung für die Menge.“

Konkretes Konzept für Wirtschaftlichkeitsverantwortung fehlt

Die Verbände sind sich einig, dass sie Richtwerte, Budgetierung und Vergütungsabschläge ablehnen. Es gibt jedoch praktisch niemanden, der ein stichhaltiges Konzept skizziert, wie das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung in Zukunft durch die Heilmittelerbringer geregelt werden könnte. Letztlich fehlen allen Beteiligten Informationen über die Auswirkung von Blankoverordnungen auf die Mengenentwicklung der Behandlungen. Logo Deutschland geht in seiner Stellungnahme als einziger Verband mit einem konkreten Vorschlag voran. Demnach sollen Behandlungsmengen innerhalb des Regelfalls grundsätzlich als wirtschaftlich gelten. Das ist zumindest ein guter Ansatz.

Im jetzigen Gesetzesentwurf wurden die Modellvorhaben gestrichen. Mehrere Verbände fordern jedoch, die Modellvorhaben beizubehalten und für die Erprobung des Direktzugang zu nutzen. Das zeigt noch einmal die Notwendigkeit, das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung neu zu besetzen. Wie man aus dem aktuellen Gesetzesentwurf erkennen kann, fällt dem Gesetzgeber kaum mehr ein, als die schlechten Lösungen aus dem ärztlichen Bereich in den Heilmittelbereich zu übertragen. Deswegen müssen Verbände dringend eigene Lösungen entwickeln, um die Frage nach der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit im Rahmen solcher Modellvorhaben angemessen zu beantworten.

Weitere Artikel zur Anhörung:

Anhörung zum TSVG: Teil 1 – Akteure der Verhandlungen

Anhörung zum TSVG: Teil 3 – Kassen und Gesetzgeber fordern bessere Transparenzklauseln

Interview mit MdB Dr. Roy Kühne zur 1. Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Themen, die zu diesem Artikel passen:
1 Kommentar
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Eva Frauenkron
19.01.2019 22:12

Danke für das Interview mit MdB Dr. Kühne an Herrn… Weiterlesen »

1
0
Wir würden gerne erfahren, was Sie meinen. Schreiben Sie einen Kommentar.x